Stornierungsrichtlinie
Du kannst Deine Bienenpatenschaft zu jeder Zeit kündigen. Die Kündigung ist immer zum nächsten möglichen Monatsende gültig. Du verpflichtest Dich, uns bis zu 2 Monaten Zeit zu geben, um die Bienen von Deinem Gelände bzw. Grundstück zu entfernen. Eine Entfernung der Bienen zwischen den Monaten Dezember bis März ist ausgeschlossen. Ein Umzug zu dieser Jahreszeit könnte die Wintertraube zerstören. Sie sterben. Du verpflichtest Dich ebenfalls, uns weiterhin mindestens 1mal die Woche Zugang zu den Bienen zu gewähren bis wir die Bienen von Deinem Gelände bzw. Grundstück entfernen konnten. Je nach Jahreszeit, ist die reguläre Verpflegung sehr kritisch.